Sie sind in Wennigsen (Deister) gemeldet und möchten einen neuen Personalausweis, Reisepass oder auch Kinderreisepass beantragen ?
Dann ist das Bürgerbüro die Anlaufstelle für Sie, wo man Ihnen gern weiterhilft.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüro finden Sie im Erdgeschoß der Gemeindeverwaltung gleich links in den Räumen 02 + 02.1.
Öffnungszeiten Bürgerbüro
Aufgrund der aktuellen Lage benötigen Sie z.Zt. einen Termin zur Bearbeitung Ihrer Anliegen. Sie können einen Termin telefonisch unter 05103-7007 80 vereinbaren.
Montag | 8.00 - 12.00 Uhr | | |
Dienstag | 8.00 - 12.00 Uhr | und | 14.00 - 18.00 Uhr |
Mittwoch | 8.00 - 12.00 Uhr | und | 13.30 - 15.00 Uhr |
Donnerstag | 8.00 - 12.00 Uhr | und | 13.30 - 15.00 Uhr |
Freitag | 7.00 - 12.00 Uhr | | |
Ihren Termin im Bürgerbüro können Sie auch über die ONLINE-TERMINVERGABE direkt auswählen und buchen.
Statusabfrage beantragter Reisepässe und Personalausweise
Sie haben bereits einen neuen Reisepass oder Personalausweis beantragt ?
Dann können Sie hier den Status abfragen und nachsehen, ob das Dokument schon erstellt und zur Abholung bereitgestellt wurde.
Hier geht es zur Statusabfrage
Vormittags zwischen 8.00 und 12.00 Uhr ist die Abholung von Personalausweisen und Pässen jetzt ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit, um das neue Dokument abzuholen.
Möchten Sie am Nachmittag abholen kommen, vereinbaren Sie bitte einen Termin zur Abholung online oder telefonisch unter 05103-700780.

© BMI - Bundesministerium des Innern Der neue Personalausweis
Die Beantragung eines neuen Personalausweises können Sie nur Vorort persönlich vornehmen. Sie können sich dabei nicht vertreten lassen. Alle notwendigen Angaben werden im Bürgerbüro sofort erfaßt und der Antrag für die Bundesdruckerei erstellt.
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres beträgt die Gebühr für den neuen Personalausweis 22,80 € , danach 37,00 €. Zu entrichten ist die Gebühr bei der Beantragung in bar oder durch Zahlung per EC-Karte.
Bitte beachten Sie auch die nachfolgenden Informationen zum neuen Personalausweis und zur Beantragung.
Sie benötigen zur Beantragung :
- Ihren alten Personalausweis
- 1 biometrisch lesbares Lichtbild, nicht älter als ein halbes Jahr (35x45 mm ohne Rand, Hintergrund hell und einfarbig)
Wenn Sie Fotos erstellen lassen, schneiden Sie diese bitte nicht aus. Mit einer entsprechenden Schablone wird das Foto im Bürgerbüro ausgestanzt. - Geburtsurkunde (bei Ledigen) oder Heiratsurkunde ( bei Verheirateten)
ZUSÄTZLICH:
- Erstbeantragung: Geburtsurkunde und wenn vorhanden alter Kinderreisepass oder Reisepass.
- Neubeantragung nach Ablauf: alter Personalausweis
- Nach Einbürgerung: Einbürgerungsurkunde, alter Pass, Geburtsurkunde
Die Aufnahme der Fingerabdrücke ist im neuen Personalausweis seit 01.08.2021 Pflicht.
Gebühren :
- Antragsteller bis 24 Jahre 22,80 €
- Antragsteller ab 24 Jahre 37,00 €
Dauer :
Zur Zeit dauert es ca. 2-3 Wochen von der Antragstellung bis zum Erhalt des neuen Personalausweises.
Deutsche Staatsbürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, wenn die Ausweispflicht nicht durch den Besitz eines gültigen Reisepasses erfüllt werden kann und sie der allgemeinen Meldepflicht in Deutschland unterliegen. Sie haben den Personalausweis auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien berechtigten Behörde (z. B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsstelle) vorzuzeigen und zur Prüfung auszuhändigen.
Es besteht keine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen.
Der Personalausweis ist mit zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen und Funktionalitäten ausgestattet, die insbesondere im Internet zahlreiche Einsatzmöglichkeiten bieten.
Ab 16 Jahre kann der Personalausweis vom Antragsteller allein beantragt werden, wenn er neben der Abstammungsurkunde auch einen Ausweis oder Reisepass (Kinderausweis, Kinderreisepass oder Reisepass mit zur Identifikation geeignetem Lichtbild) vorlegen kann.
Das persönliche Erscheinen ist zwingend erforderlich.
Eine Beantragung ohne Sorgeberechtigte ist vor dem 16. Geburtstag nicht möglich (§ 9 Abs. 2 Satz 3 Personalausweisgesetz).
Gültigkeit: Bis 24 Jahre = 6 Jahre / ab 24 Jahre = 10 Jahre.
Der neue Bundespersonalausweis kann als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden.
Bei Kindern + Jugendlichen bis zu einem Alter von 16 Jahren ist diese Funktion automatisch abgeschaltet. Die spätere Aktivierung der Funktion (ab 16 Jahre) ist möglich.
Detaillierte Informationen zur Online-Nutzung erhalten Sie im Internet unter www.personalausweisportal.de.
Für die Ausstellung des Personalausweises ist die Gemeinde am Hauptwohnsitz zuständig.

© BMI - Bundesministerium des Innern Der neue Reisepass
Die Beantragung eines neuen Reisepasses können Sie nur Vorort persönlich vornehmen. Sie können sich dabei nicht vertreten lassen. Alle notwendigen Angaben werden dabei im Bürgerbüro sofort erfaßt und der Antrag für die Bundesdruckerei erstellt.
Bitte beachten Sie auch die nachfolgenden Informationen zum neuen Reisepass und zur Beantragung.
Weitere Informationen des Bundesministerium des Innern (BMI) zum neuen Reisepass finden Sie hier.
Hier können Sie den Flyer zum neuen Reisepass 3.0 als pdf-Datei herunterladen.
- 1 biometrisch lesbares aktuelles Lichtbild (35x45 mm ohne Rand, Hintergrund hell und einfarbig).
Bitte schneiden Sie das Lichtbild nicht aus, es wird direkt im Bürgerbüro mit passender Schablone ausgestanzt. - Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
- Volljährige Personen : Personalausweis oder Reisepass
- Minderjährige Personen : Geburtsurkunde, Kinderausweis (sofern vorhanden), Einverständniserklärung und Personalausweise o. Reisepässe der Sorgeberechtigten, Nachweise bei alleinigem Sorgerecht. Anwesenheit eines Sorgeberechtigten.
- Bei Ablauf wird der alte Reisepass benötigt.
- Bei Verlust : Personalausweis
- Nach Einbürgerung: Alter Reisepass, Einbürgerungsurkunde und Geburtsurkunde
Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich, es wird immer ein neuer Pass ausgestellt.
Der Reisepass kann durch eine bevollmächtigte Person abgeholt werden.
- Reisepass mit 32 Seiten :
Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 60,00 Euro
Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 37,50 Euro - Reisepass mit 48 Seiten :
Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 82,00 Euro
Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 59,50 Euro - Reisepass im Expressverfahren mit 32 Seiten / 48 Seiten :
Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 92,00 Euro / 114,00 Euro
Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 69,50 Euro / 91,50 Euro - vorläufiger Reisepass : 26,00 Euro
- Änderung des Wohnorts im Reisepass oder im vorläufigen Reisepass: gebührenfrei
- Kinderreisepass : 13,00 Euro
Verlängerung oder Aktualisierung des Kinderreisepasses: 6,00 Euro
Dauer :
Zur Zeit dauert es ca. 4-5 Wochen von der Antragstellung bis zum Erhalt des neuen Reisepasses.
Bei Bestellung eines Reisepasses im Expressverfahren dauert es von der Antragstellung bis zum Erhalt des neuen Reisepasses ca. 5 Arbeitstage.
Sie können mit dem Reisepass in über 170 Staaten ohne Visum reisen. Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.
Zur Zeit dauert es von der Beantragung bis zur möglichen Abholung des neuen Reisepasses im Bürgerbüro ca. 4 Wochen. Sollten Sie Ihren neuen Reisepass schneller benötigen, so können Sie diesen im Expressverfahren (höhere Kosten) beantragen.

© BMI - Bundesministerium des Innern Der Kinderreisepass
Den Kinderreisepass (0-12 Jahre) können Sie direkt im Bürgerbüro der Gemeinde Wennigsen (Deister) beantragen und ausstellen lassen. Die Ausstellung erfolgt direkt Vorort im Bürgerbüro.
Zum 1. Januar 2021 hat sich die Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen geändert. Seit dem 1. Januar 2021 beantragte Kinderreisepässe werden mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre eingetragene Gültigkeit.
Bitte beachten Sie auch die nachfolgenden Informationen zum Kinderreisepass und zur Beantragung.
Weitere Informationen des Bundesministerium des Innern (BMI) zum Kinderreisepass finden Sie hier.
Sind sämtliche Voraussetzungen erfüllt, wird der Kinderreisepass Vorort im Bürgerbüro ausgestellt.
Hier finden Sie das Antragsformular
Der Kinderreisepass (0-12 Jahre) ist maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres gültig. Die Gültigkeit beträgt 1 Jahr ab Ausstellung. Es besteht die Möglichkeit den Kinderreisepass zu verlängern. Eine Verlängerung ist dann unter Vorlage eines neuen aktuellen Lichtbildes möglich, kann aber nur vor Erreichen des Ablaufdatums erfolgen. Ist dieses bereits erreicht, muss ein neuer Kinderreisepass beantragt werden.
Gebühren :
- Kinderreisepass 13,00 €
- Verlängerung Kinderreisepass 6,00 €
Der Kinderreisepass und auch die Verlängerung (Aktualisierung) wird direkt Vorort im Bürgerbüro ausgestellt.
Allgemeine Informationen
Bei Reisen in das Ausland müssen sich beim Grenzübertritt auch Kinder ausweisen. Dafür kommen bei deutschen Kindern ein Kinderreisepass oder ein eigener Reisepass in Betracht.
Seit dem 26. Juni 2012 benötigen Kinder bei Auslandsreisen ein eigenes Reisedokument, d. h. einen Kinderreisepass. Sollten Kinder bereits im Reisepass ihrer Eltern eingetragen sein, sind diese Einträge nicht mehr gültig.
Der Kinderreisepass gilt maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis (Reisen in Länder des sogenannten Schengen-Raums, also in die europäischen Staaten ohne Grenzkontrollen) oder aber einen elektronischen Reisepass (z. B. visafreie Einreise in die USA).
Das Lichtbild muss biometrisch sein, wobei insbesondere für Kleinkinder und Säuglinge Ausnahmen von den Anforderungen zugelassen sind.
Der Kinderreisepass ist vollwertig maschinenlesbar und weltweit anerkannt. Ausgenommen ist die visafreie Einreise in die USA. Diese kann nur mit dem regulären Reisepass (ePass) erfolgen.
Informationen über die Einreisebestimmungen sowie weitere Hinweise zum Reiseziel sind auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes zu finden.