Grundsicherung
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII, ist eine einkommens- und vermögensabhängige Sozialleistung. Gerichtet ist die finanzielle Unterstützung an Personen, die die Altersgrenze erreicht haben oder mindestens 18 Jahre alt und wegen einer dauerhaften Erwerbsminderung aus dem Arbeitsleben ausgeschieden sind. Anspruchsberechtigt sind somit Personen, die durch das Ausscheiden aus dem Arbeitsleben ihren Lebensunterhalt nicht durch eigene Mittel abdecken können.
Ansprechpartner/in
Frau K. Meissler | |
Gemeinde Wennigsen (Deister) Hauptstraße 1-2 30974 Wennigsen (Deister) Telefon: 05103 7007-76 Telefax: 05103 7007-9576 E-Mail: k.meissler@wennigsen.de |