Obwohl die Akteurinnen mit ihren Ansichten aus verschiedenen politischen Lagern bei der Frauenkonferenz 1910 in Kopenhagen oft weit voneinander entfernt waren, standen sie bei der Forderung nach dem Frauenwahlrecht Seite an Seite. Nur diese Geschlossenheit brachte am Ende den Erfolg. Es war eine lange Zeit des politischen Kampfes.
Das reichsweite Frauenwahlrecht wurde am 30. November 1918 eingeführt. Heute kaum vorstellbar – die Hälfte der erwachsenen Bevölkerung wurde zuvor bei Wahlen ausgeschlossen. Der Mann galt als Familienoberhaupt und Mitglied der Gesellschaft und war bis zu diesem Zeitpunkt allein wahlberechtigt. Seine Herkunft und seine Steuerleistung entschied über die Wertigkeit seiner Stimme. Das Dreiklassenwahlrecht wurde erst nach Ende der Monarchie in Deutschland abgeschafft. Nach Art. 109 Absatz 2 der Weimarer Nationalversammlung hatten Männer und Frauen grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.
Am 19. Februar 1919 sprach die Abgeordnete Marie Juchacz als erste Frau vor der Weimarer Nationalversammlung. Dieser kleine Moment der Geschichte wird am 19. März 2026 um 18.30 Uhr im Bürgersaal der Gemeinde Wennigsen wieder aufleben. Marie Juchacz (dargestellt von Noa Wessel – Theater zwischen den Dörfern) wird die historische Rede vortragen. Damals ging Marie Juchacz davon aus, dass die „…Frauenfrage…in ihrem alte Sinne nicht mehr besteht“. Sie konnte zu diesem Zeitpunkt nicht ahnen, wie viele Herausforderungen noch auf das weibliche Geschlecht warten würden.









