Antrag auf Grundsteuererlass

Vorspann

In gewissen Ausnahmefällen besteht gem. Grundsteuergesetz (GrStG) die Möglichkeit, einen Antrag auf Grundsteuererlass zu stellen. Sofern die Voraussetzungen vorliegen und dem Antrag auf Grundsteuerlass entsprochen werden kann, wird die Grundsteuer je nach Erlassgrund teilweise (25 % / 50 %) oder vollständig erlassen.

Angaben zur Antragsstellenden Person

Angaben zur Antragsstellenden Person

Angaben zum Grundsteuerobjekt

Angaben zum Grundsteuerobjekt

Adresse und/oder Flurstücksbezeichnung

Aktueller Grundsteuermessbetrag in Euro*

Angaben zum Antrag auf Grundsteuererlass

Angaben zum Antrag auf Grundsteuererlass

Art des Antrages auf Grundsteuererlass*
Datenschutz

Datenschutz

Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

*) Pflichtfelder

Infobereich

Öffnungszeiten Verwaltung

Rathaus:

Montag: 9:00 - 12:00 Uhr

Dienstag: 14:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch: 9:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag: -

Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

 

Bürgerbüro:

Montag: 8:00 - 12:00 Uhr

Dienstag: 8:00 - 12:00 & 14:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch: 8:00 - 12:00 & 13:30 - 15:00 Uhr

Donnerstag: 8:00 - 12:00 & 13:30 - 15:00 Uhr

Freitag: 7:00 - 12:00 Uhr

Kartenanwendung