Wer in Deutschland heiraten möchte, muss die beabsichtigte Eheschließung mündlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle anmelden.
Informationen zur Durchführung der Eheschließung erteilt die zuständige Stelle auch in einem persönlichen Gespräch.
Spezifische Informationen zur Eheschließung enthalten die Leistungen:
- Vollzug mit ausländischem Partner (Bitte nachstehende Hinweise beachten)
- Vollzug mit geschiedenem oder verwitwetem Partner (Bitte nachstehende Hinweise beachten)
- Vollzug mit sorgeberechtigtem Partner (Bitte nachstehende Hinweise beachten)










