Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau M. Eden
Gemeinde Wennigsen (Deister)
Hauptstraße 1-2
30974 Wennigsen (Deister)
Telefon: 05103 7007-976
E-Mail:
Herr J. Reinecke
Amt / Bereich
Fachbereich 3: Bau- und UmweltTeam 3.2: Umwelt (Leitung)
Bauhof Wennigsen
Heisterweg 2
30974 Wennigsen
Telefon: 05103 927617
Telefax: 05103 9279901
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.

Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.

Verfahrensablauf
  • Der Antrag muss in der Regel schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
  • Nach Antragstellung erfolgt ggf. eine vor Ort Besichtigung
  • Sie erhalten eine schriftliche Genehmigung
Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Fällung bzw. Rückschnitt können sein:

  • der Baum ist krank und hat seine ökologischen Funktionen weitestgehend verloren
  • die weitere Erhaltung stellt einen nicht zumutbaren Aufwand für den Eigentümer dar.
  • es gehen Gefahren für Personen oder Sachwerte aus
Welche Unterlagen werden benötigt?

Erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

In der Regel sind der genaue Standort, sowie Angaben zum Baum selbst (Art, Größe des Baumes) hinzuzufügen.

Welche Gebühren fallen an?

nicht angegeben

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Baumrückschnitt bzw. die Fällung darf erst nach dem Vorliegen der Genehmigung erfolgen.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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