Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum: Erlaubnis

zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich VCard
Göttinger Chaussee 76A
30453 Hannover
Telefon: 0511 3034-01
Telefax: 0511 3034-2099
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.stras­sen­bau.­nie­der­sach­sen.­de/­start­sei­te/
 
Region Hannover - 86.01 - Team Verwaltung VCard
Hildesheimer Str. 18
30169 Hannover
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.han­no­ver­.­de/Le­ben-in-der-Re­gion-Han­no­ver­/­Mo­bi­li­tät/­Kraft­fahr­zeug-Stra­ße/­Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­denÖffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 15:30 Uhr
Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr

Bitte vereinbaren Sie einen Termin
 

Allgemeine Informationen

Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B. Radrennen, Radtourenfahrten, Volksläufe, Inlineskater-Läufe, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten oder ähnliche Veranstaltungen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Region Hannover, Fachbereich Verkehr, Hildesheimer Str. 18, 30169 Hannover. Sie können Ihren Antrag gern bei der Gemeinde Wennigsen (Deister) einreichen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Erforderlich sind Angaben über

  • die Art und den Anlass der Veranstaltung
  • Veranstaltungsort und -datum
  • die Dauer der Veranstaltung
  • die Anzahl der Teilnehmer / Fahrzeuge
  • den Streckenverlauf
  • die Startweise

Ein Streckenplan und der Nachweis über eine abgeschlossene Veranstalterhaftpflichtversicherung sind beizufügen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag ist etwa zwei Monate vor dem beabsichtigten Termin zu stellen.

Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da die von der Veranstaltung betroffenen Stellen (unteren Straßenverkehrsbehörden, die Polizei und andere Stellen) beteiligen müssen. Die im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens geäußerten Bedenken, Auflagen oder Hinweise (zum Beispiel zu örtlichen Baustellen) werden von der zuständigen Stelle bei der Erlaubniserteilung berücksichtigt, um einen problemlosen Ablauf der Veranstaltung zu ermöglichen.

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Infobereich

Öffnungszeiten Verwaltung

Rathaus:

Montag: 9:00 - 12:00 Uhr

Dienstag: 14:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch: 9:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag: -

Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

 

Bürgerbüro:

Montag: 8:00 - 12:00 Uhr

Dienstag: 8:00 - 12:00 & 14:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch: 8:00 - 12:00 & 13:30 - 15:00 Uhr

Donnerstag: 8:00 - 12:00 & 13:30 - 15:00 Uhr

Freitag: 7:00 - 12:00 Uhr

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