ISEK: Stärkung Ortsmitte Wennigsen
Erstmals im Jahr 2008 haben der Bund und das Land Niedersachsen in der Städtebauförderung eine neue Programmkomponente "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" in die Förderung aufgenommen. Diese soll die zentralen Versorgungsbereiche stärken, die durch Funktionsverluste, insbesondere von gewerblichen Leerstand betroffen oder bedroht sind.
Im Dezember 2014 hat der Rat der Gemeinde Wennigsen (Deister) das Integrierte Stadt-Entwicklungs-Konzept (ISEK) mit dem Titel „Stärkung Ortsmitte Wennigsen“ beschlossen. Dieses Konzept war Grundlage zur Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm von Bund und Land. Im Mai 2015 wurde vom Niedersächsischen Sozialmininsterium die Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" verkündet. Mit der Beschlussfassung der Gemeinde Wennigsen (Deister) über die darauf folgenden "Vorbereitenden Untersuchungen" gemäß § 141 (3) Baugesetzbuch wurde die Vorbereitung der Sanierung eingeleitet. Das Untersuchungsgebiet umfasste ein ca. 28,89 ha großes Gebiet im Ortskern von Wennigsen. Als förderfähig wurde ein ca. 11,30 ha Gebiet herausgearbeitet, dass seit dem 06.01.2016 rechtskräftige Sanierungsgebiet "Ortsmitte Wennigsen".
Mit der Programmkomponente "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" werden Gesamtmaßnahmen gefördert, die zur Erhaltung und Entwicklung der Innenstädte und Ortsteilzentren als Standorte für Wirtschaft und Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben dienen.
Gefördert werden Einzelmaßnahmen als Bestandteile einer Gesamtmaßnahme, die als städtebauliche Sanierungsmaßnahme (§§ 136 bis 164 BauGB) durchgeführt wird.
Die Fördermittel können vorrangig für Investitionen zur Profilierung und Aufwertung von Standorten eingesetzt werden wie beispielsweise:
- Aufwertung des öffentlichen Raumes (Straßen, Wege, Plätze)
- Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden, die das Stadtbild prägen
- Bau- und Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von Grundstücken mit leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden und von Brachflächen einschließlich städtebaulich vertretbarer Zwischennutzungen.