Schäden im Straßenbereich und an Brücken: Meldung

zuklappenAnsprechpartner/in
Team 3.3: Gebäudemanagement
Hauptstraße 1-2
30974 Wennigsen (Deister)


Parkmöglichkeiten:
ca. 200 Meter entfernt


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Schäden im Straßenbereich, wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher, sowie an Brücken können der zuständigen Stelle gemeldet werden.

Die Meldung sollte Angaben

  • zur genauen Örtlichkeit,
  • zum Schaden und
  • zum Melder (für eventuelle Rückfragen)

enthalten.

Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit bei Schäden in gemeindeeigenen Straßen liegt bei der Gemeinde Wennigsen (Deister), Team 3.3.

Für Kreisstraßen ist die Straßenmeisterei Ronnenberg und für Bundes- und Landstraßen die Straßenmeisterei Wennigsen zuständig.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

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