Evestorf

In und um Evestorf

Allgemeines
Navigation
Themen
•  Allgemeines
•  DGH
•  Dorfgemeinschaft
•  DRK
•  EEMKC
•  Fidelia
•  Feuerwehr
•  Jungsänger
•  IG-Feuerwehr
•  KircheEvLu
•  Ortsrat +
•  Sonstiges
•  Wirtschaft

Ortsrat Evestorf der Gemeinde Wennigsen (Deister)

Skateranlage

2009_Skateranlage_Evestorf_Holtensen.jpg
Im Ortsrat wurde am 4. Juni über den mündlich eingebrachten Vorschlag einer Gruppe von Jugendlichen beraten, auf dem abgehängten Stutzen der alten B 217 eine Fläche zum Skateboardfahren bereitzustellen. Dieser Vorschlag wird von allen Mitgliedern dem Grunde nach befürwortet.

Von den Skateboardfahrern wurde gewünscht, die Fläche in ganzer Breite mit selbst erstellten, ortsfesten Rampen zu versehen.

Von einem Anlieger wurde auf die Notwendigkeit der Erhaltung der Zufahrten zum Regenrückhaltebecken und zu weiteren angrenzenden Flurstücken hingewiesen und der hier dargestellte Plan vorgelegt. Auf dessen Grundlage wurde der Kompromiss erzielt, ortsfeste Anlagen nur auf der westlichen Hälfte der alten Bundesstraße aufzubauen und die östliche Hälfte mit mobilen Rampen zu nutzen.

Zusätzlich vorgeschlagen wurde, in die Standortprüfung auch die Anlage einer öffentlichen Skateanlage zwischen dem Regenrückhaltebecken und dem Radweg auf einer gemeindeeigenen Fläche im Gewerbegebiet Holtensen aufzunehmen, weil die Realisierung dort eher möglich erscheint. Der Sprecher der Skaterinitiative verwies hierzu auf den desolaten Zustand von Skateboardanlagen in einer benachbarten Kommune und stand der Errichtung einer öffentlichen Einrichtung eher ablehnend gegenüber.

Der Ortsrat hatte bislang gefordert, den Stutzen als Standort für Wertstoffcontainer zu nutzen. Diesen Beschluß, der damals gegen die Empfehlung der Verwaltung gefasst worden war, zieht der Ortsrat jetzt zurück.

Zu Beginn der Sitzung sollte die Tagesordnung geändert werden. Beantragt wurde die Aufnahme des Punktes "Antrag auf Unterstützung und Zustimmung zur Planung der Skater-Initiative alte B217". Dem Hinweis, dass überhaupt noch keine zustimmungsfähige Planung vorliegt und daher der Tagesordnungspunkt weiter gefaßt werden sollte, vermochte die Antragstellerin nicht zu folgen. Daher wurde die zur Erweiterung der Tagesordnung notwendige Einstimmigkeit nicht erreicht. Ob die trotzdem ergangene Abstimmung zum vorgelegten Antrag wirksam ist, wird geprüft.

Die im Antrag erwähnte Vorlage der Region Hannover ist hier im Artikel Radweg auf Gemeindekosten? verfügbar und stellt dar, dass der abgehängte Stutzen der alten B 217 eingezogen, also entwidmet werden soll. Er dient dann als private Zuwegung zu den durch ihn erschlossenen Flächen.


Von Hb am 9.06.2009 Stand: 11.06.2009
Optionen:
Archiv aufrufen