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Auszug aus der Gebührenordnung der Dorfgemeinschaft Evestorf e. V.
§ 3 Gebührenordnung
Für die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses sind Gebühren zu zahlen. Die Gebühren sind bei Abschluß des Nutzungsvertrages zu zahlen. Abweichungen von dieser Regelung sind im Nutzungsvertrag schriftlich zu vereinbaren.
a) Gebühren für kommerzielle Veranstaltungen von Vereinen und Institutionen, die nicht Mitglied im D.E.e.V. sind, und von Privatpersonen: - pro Veranstaltung 100,00 - Benutzung des Geschirrs 23,00 - Reinigungskosten 41,00
b) Gebühren für Übungsabende auswärtiger Vereine und Institutionen: - pro Übungsabend 12,50
c) Gebühren für nicht kommerzielle Sonderveranstaltungen (z.B. Schul- und Kindergartenveranstaltungen, Skatabende, Parteiversammlungen, Volkshochschulkurse): - Kleingruppen bis 15 Personen 12,50 + Geschirr € 5,00 + Reinigung € 12,00 - Gruppen bis 30 Personen 25,00 + Geschirr € 5,00 + Reinigung € 12,00 - Gruppen über 30 Personen siehe § 3, Absatz a)
d) Evestorfer Vereine und Institutionen, die nicht dem D.E.e.V. beitreten, zahlen für nicht kommerzielle Veranstaltungen Gebühren nach § 3, Absatz b) oder c) und für kommerzielle Veranstaltungen Gebühren entsprechend § 3, Absatz a). e) Gebühren für kommerzielle Veranstaltungen der Evestorfer Vereine (z. B. 1. Mai, Tanzabend, Konzert), die Mitglied im D.E.e.V. sind: - pro Veranstaltung 50,00 zuzüglich Reinigung
f) Gebühren für nicht kommerzielle Veranstaltungen von Evestorfer Vereinen, die Mitglied im D.E.e.V. sind, und für Veranstaltungen der Gemeinde (siehe § 2 (3) des Pachtvertrages mit der Gemeinde), Gottesdienste, Wahlen, Sitzungen des Ortsbeirates sowie Veranstaltungen zu gesetzlichen Feiertagen (z. B. Volkstrauertag, Tag der deutschen Einheit) werden nicht erhoben.
§ 4 Rücktritt vom Nutzungsvertrag
(1) Beim Rücktritt vom Nutzungsvertrag sind Stornierungsgebühren zu zahlen. (2) Beim Rücktritt vom Nutzungsvertrag wird eine Stornierungsgebühr von 10 % der Mietgebühr fällig. (3) Bei kurzfristigem Rücktritt vom Nutzungsvertrag werden folgende Stornierungsgebühren fällig:
6 Wochen vor Mietbeginn 25 % der Mietgebühr 3 Wochen vor Mietbeginn 50 % der Mietgebühr 1 Woche vor Mietbeginn 75 % der Mietgebühr
(4) Wird beim kurzfristigen Rücktritt vom Nutzungsvertrag das Dorfgemeinschaftshaus an dem stornierten Termin neu vermietet, entfällt die Stornierungsgebühr bis auf eine Aufwandsentschädigung von 10 % der Mietgebühr.
§ 5 Haftung
(1) Der/die Nutzer/in haftet für alle bei der Veranstaltung auftretenden Schäden. (2) Benutzer haben vor Beginn der Veranstaltung (§ 3, a + c) den hierzu befugten Personen eine Kaution in Höhe von 150,00 zu hinterlegen. Die Kaution wird nach der Veranstaltung erstattet, soweit keine Schäden festgestellt wurden. Bei festgestellten Schäden wird die Kaution entsprechend reduziert. Schäden, die über den Betrag von 150,00 hinausgehen, hat der Nutzer ebenfalls zu tragen.
Stand: 16.02.2003
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