Glashütte in Steinkrug
Anfang des 19. Jahrhunderts förderte Freiherr Wilhelm Carl Knigge einige industrielle Unternehmungen im "Gericht Bredenbeck", darunter die Glashütte auf dem Steinkrug.
Inhaber der Glashütte waren zeitweise die Freiherrn Knigge, ihr Oberförster Hirt und seit 1859 die Firma Heye.
Der alte Turmofen besteht aus gehauenen Sandsteinen, die in den nahe gelegenen Sandsteinbrüchen hergerichtet wurden. Auch der Quarzsand zur Glasherstellung kam aus den Steinbrüchen. Als Brennmaterial verwendete man zuerst das vorhandene Holz und dann Deisterkohle aus den Freiherrlich Kniggeschen Bergwerken. In der Dienstanweisung für Obersteiger Würz, die Freiherr Wilhelm 1827 eingenhändig verfasste, wird Oberförster Hirt als Inhaber der Glashütte am Steinkrug genannt; ihm soll als wichtigsten Kohlenabnehmer gute und richtig gemessene Kohle geliefert werden. Die Glashütte wurde 1928 geschlossen. Sie steht unter Denkmalschutz und ist ein einmaliges Bauwerk in Europa.



